Für Ihren persönlichen Besuch in unserer Kanzlei gelten die 2G-Regeln. Haben Sie einen Notartermin und sind weder geimpft noch genesen, gelten ausnahmsweise die 3G-Regeln.
Einrichtungen mit Publikumsverkehr – als solche verstehen wir unsere Kanzlei – müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies tun wir. Wir bitten Sie, während Ihres Termins in unserer Kanzlei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich über den bereitgestellten QR-Code an der Kontaktverfolgung zu beteiligen.
Außerdem bitten wir höflich darum, auf entsprechende Bitte unserer MitarbeiterInnen Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis vorzuzeigen. Gleiches gilt für Ihren tagesaktuellen Test.
Besprechungen halten wir wenn immer möglich telefonisch ab.