Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zugestimmt.
Unter anderem sehen die am 17.09.2020 (Bundestag) bzw. am 09.10.2020 (Bundesrat) beschlossenen Neuerungen vor, dass WohnungseigentümerInnen einen Anspruch darauf erhalten, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge gestattet wird. Gleiches gilt für den barrierefreien Aus- und Umbau und Maßnahmen des Einbruchschutzes.
Darüber hinaus wird die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder ein Objekt in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Schließlich soll die Organisation der Verwaltung effizienter werden, indem der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter in seiner Stellung gestärkt, die Verwaltung selbst durch Zertifizierung qualitativ aufgewertet und die Durchführung von Versammlungen vereinfacht wird, in dem z.B. die online-Teilnahme gestattet werden kann.